Mitglieder

Mitglieder können alle werden, die in einem festen Anstellungsverhältnis in einer öffentlichen Fachstelle in den Bereichen Denkmalpflege oder Kulturgütererhaltung arbeiten. Über die Aufnahme von Mitgliedern, die nicht in einem solchen Anstellungsverhältnis stehen, entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft ist aktuell gratis. Gemäss den Statuten besteht die Möglichkeit zur Erhebung eines Mitgliederbeitrags, sollte sich dies als notwendig erweisen. Die Mitglieder sind verpflichtet, Adressänderungen dem Vorstand mitzuteilen.
Kontakt

Die Mitgliedschaft erlischt nicht im Falle von Arbeitslosigkeit oder Pensionierung. Die Mitgliedschaft erlischt, wenn ein Mitglied seinen Austritt dem Vorstand schriftlich mitteilt, nicht mehr in einem festen Anstellungsverhältnis in einer öffentlichen Fachstelle steht oder vom Vorstand nicht mehr erreicht werden kann. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand. (Auszug aus den Statuten)