Statuten
1. Zum Selbstverständnis des AKD
Unter dem Namen Arbeitskreis Denkmalpflege (AKD) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff. ZGB.
Der AKD versteht sich als Vereinigung aller Angestellten an öffentlichen Fachstellen der Schweiz in den Bereichen Denkmalpflege und Kulturgütererhaltung.
Der AKD hat das Ziel, die fachspezifische Diskussionskultur zu fördern. Die Herstellung der paritätischen Beteiligung von Männern und Frauen sowie aller Regionen wird sowohl im AKD als auch in den Berufsfeldern angestrebt.
Der AKD vertritt fachliche Interessen in der Öffentlichkeit und in den Medien. Der AKD unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten seine Mitglieder in der Wahrnehmung ihrer berufsständischen Interessen.
2. Thematische Schwerpunkte
- Diskussionsforum für fachspezifische und berufsständische Fragen
- Wissensaustausch und Diskussion von Arbeitsmethoden
- Förderung des interkantonalen Austauschs in Theorie und Praxis, Erarbeitung von gemeinsamen Zielen und deren allgemeine Verbreitung
- Unterstützung der Zusammenarbeit mit den Hochschulen
- Öffentlichkeitsarbeit zu dringenden denkmalpflegerischen Themen und Problemen
3. Organisation nach aussen
Der Vorstand fördert die enge Zusammenarbeit mit anderen verwandten Organisationen, wie Konferenz der Schweizer Denkmalpflegerinnen und Denkmalpfleger (KSD), ICOMOS Suisse, Schweizer Heimatschutz (SHS) usw.
4. Interne Struktur
Mitglieder
Mitglieder können alle werden, die in einem festen Anstellungsverhältnis in einer öffentlichen Fachstelle in den Bereichen Denkmalpflege oder Kulturgütererhaltung arbeiten. Über die Aufnahme von Mitgliedern, die nicht in einem solchen Anstellungsverhältnis stehen, entscheidet der Vorstand. Der jährliche Mitgliederbeitrag beträgt Fr. 1.-. Der Verein kann auf die Erhebung der Mitgliederbeiträge verzichten. Die Mitglieder sind verpflichtet, Adressänderungen dem Vorstand mitzuteilen.
Die Mitgliedschaft erlischt nicht im Falle von Arbeitslosigkeit oder Pensionierung. Die Mitgliedschaft erlischt, wenn ein Mitglied seinen Austritt dem Vorstand schriftlich mitteilt, nicht mehr in einem festen Anstellungsverhältnis in einer öffentlichen Fachstelle steht oder vom Vorstand nicht mehr erreicht werden kann. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.
Vorstand
Der Vorstand erledigt die Tagesgeschäfte, er ist der Ansprechpartner des AKD und vertritt den Verein gegen aussen. Er ergreift die Initiative bei den für den AKD wichtigen Themen. Er pflegt den interkantonalen Austausch.
Alle Mitglieder des AKD haben ein Vorschlagsrecht. Mit Ausnahme der Leiterinnen und Leiter von Denkmalpflegefachämtern sind alle Mitglieder wählbar.
Der Vorstand setzt sich aus 5 bis 9 Mitgliedern zusammen und konstituiert sich selbst; die reguläre Besetzung umfasst 7 Personen. Er wird durch die Mitgliederversammlung mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder gewählt. Die Amtsdauer beträgt 3 Jahre, die zweimalige Wiederwahl ist möglich. Ausnahmen können auf Vorschlag des Vorstands von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Das Präsidium kann maximal 6 Jahre ausgeübt werden.
Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich.
Revisionsstelle
Die Mitgliederversammlung wählt zwei RechnungsrevisorInnen, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen. Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag. Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Wiederwahl ist möglich.
Delegierte
Zur Vertretung von fachlichen Interessen kann der AKD Mitglieder wählen, die als seine Delegierte in Arbeitsgruppen/Fachinstanzen usw. aller auf den Gebieten der Denkmalpflege und der Kulturgütererhaltung engagierten Vereinigungen, Hochschulen usw. Einsitz nehmen. Delegierte werden einzeln durch die Mitgliederversammlung mit einfachem Mehr gewählt. Ihre Amtsdauerbeträgt 3 Jahre, die zweimalige Wiederwahl ist möglich. Ausnahmen können auf Vorschlag des Vorstands von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Delegierten erstatten regelmässig mündlich und schriftlich Bericht. Sie arbeiten ehrenamtlich.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich während der Jahrestagung statt.
Die Mitgliederversammlung behandelt die anstehenden Themen und Aufgaben, wählt den Vorstand, die Revisionsstelle und die Delegierten und bestimmt den nächsten Tagungsort.
Statutenänderungen müssen der Mitgliederversammlung zum Beschluss vorgelegt werden (absolutes Mehr der anwesenden Mitglieder). Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
(Genehmigt in Interlaken am 22. September 1995, ergänzt am 19. März 2010 in Genf, revidiert am 12. April 2019 in Schaffhausen und am 17. Juni 2022 in Lausanne.)